Loudaro by 3K
← Zur Startseite

Nutzungsbedingungen

Entwurf, rechtlich noch nicht geprüft. Diese Bedingungen sind eine Arbeitsfassung für die Pilotphase und werden vor dem ersten Vertrag anwaltlich geprüft.

Stand: November 2026

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

(1) Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung der Verleihsoftware Loudaro als Online-Dienst (im Folgenden „Dienst“). Anbieter ist die 3K Solutions UG (haftungsbeschränkt), Am Kirschgarten 7, 66806 Ensdorf (im Folgenden „Anbieter“).

(2) Der Dienst richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen (im Folgenden „Kunde“). Verträge mit Verbrauchern schließt der Anbieter nicht.

(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen in Textform zustimmt.

§ 2 Gegenstand des Vertrags

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden den Dienst über das Internet zur Nutzung bereit. Der Kunde verwaltet damit insbesondere Kunden, Artikel, Anfragen, Aufträge, Belege, Zahlungen und Termine seines Verleihbetriebs. Der Funktionsumfang ergibt sich aus der Beschreibung auf dieser Website und dem Angebot.

(2) Der Dienst läuft auf Servern des Anbieters bzw. seiner Dienstleister. Eine Überlassung der Software zur Installation beim Kunden ist nicht geschuldet.

(3) Der Dienst ersetzt keine steuerliche, rechtliche oder buchhalterische Beratung. Für die Richtigkeit seiner Belege, die Einhaltung steuerlicher Pflichten (z. B. Aufbewahrung, ordnungsgemäße Buchführung, E-Rechnung) und die Inhalte seiner Texte und Bedingungen gegenüber seinen eigenen Kunden bleibt der Kunde verantwortlich.

§ 3 Vertragsschluss und Pilotphase

(1) Der Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots des Anbieters in Textform zustande, spätestens mit der Freischaltung des Zugangs.

(2) Während der Pilotphase wird der Dienst mit ausgewählten Kunden erprobt und weiterentwickelt. Funktionen können sich in dieser Zeit ändern; der Anbieter informiert über wesentliche Änderungen in der Versionsinfo des Dienstes.

§ 4 Zugang und Benutzerkonten

(1) Der Kunde erhält eine eigene Adresse für seine Firma. Der Inhaber des Kundenkontos kann weitere Benutzer einladen. Jeder Benutzer meldet sich mit E-Mail-Adresse, Passwort und einem zweiten Faktor an.

(2) Der Kunde hält die Zugangsdaten geheim und schützt sie vor dem Zugriff Dritter. Er informiert den Anbieter unverzüglich, wenn er den Verdacht hat, dass Unbefugte Zugang erlangt haben. Der Kunde ist für alle Handlungen verantwortlich, die über die Benutzerkonten seiner Firma erfolgen, soweit er sie zu vertreten hat.

(3) Der Anbieter darf den Zugang vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Missbrauch oder eine Gefährdung des Dienstes bestehen. Er informiert den Kunden darüber unverzüglich.

§ 5 Leistungen, Weiterentwicklung und Verfügbarkeit

(1) Der Anbieter entwickelt den Dienst fortlaufend weiter. Neue Funktionen können zunächst ausgeschaltet sein und später freigeschaltet werden. Der Anbieter darf Funktionen ändern oder ersetzen, wenn der vertragsgemäße Gebrauch für den Kunden dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

(2) Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit des Dienstes. Eine bestimmte Verfügbarkeit ist in der Pilotphase nicht vereinbart. Wartungsarbeiten führt der Anbieter nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durch und kündigt längere Unterbrechungen vorher an.

(3) Nicht vom Anbieter zu vertreten sind Störungen, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen, insbesondere Störungen des Internets, der Dienste Dritter (§ 9) oder höhere Gewalt.

§ 6 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde nutzt den Dienst nur im Rahmen der geltenden Gesetze. Er speichert keine Inhalte, deren Verarbeitung gegen Rechte Dritter oder gesetzliche Verbote verstößt.

(2) Der Kunde darf den Dienst nicht übermäßig belasten, ihn nicht automatisiert in einer Weise abfragen, die über die bestimmungsgemäße Nutzung hinausgeht, und keine Sicherheitsvorkehrungen umgehen.

(3) Für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten seiner eigenen Kunden ist der Kunde als Verantwortlicher zuständig (siehe § 8).

§ 7 Daten des Kunden, Sicherung und Export

(1) Die Daten, die der Kunde im Dienst speichert, bleiben seine Daten. Der Anbieter nutzt sie nur, um den Dienst zu erbringen.

(2) Der Anbieter sichert die Daten regelmäßig. Der Kunde kann seine Daten und Belege jederzeit aus dem Dienst exportieren und sollte wichtige Unterlagen (insbesondere Rechnungen) zusätzlich selbst aufbewahren, soweit ihn gesetzliche Aufbewahrungspflichten treffen.

(3) Nach Vertragsende stellt der Anbieter die Daten noch 30 Tage zum Export bereit und löscht sie danach, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung beim Anbieter besteht.

§ 8 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, geschieht dies nach dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung, der Bestandteil dieses Vertrags ist.

(2) Für die Daten der Benutzerkonten und den Betrieb des Dienstes ist der Anbieter selbst verantwortlich. Näheres steht in der Datenschutzerklärung.

§ 9 Dienste Dritter

(1) Der Dienst kann auf Wunsch des Kunden mit Diensten Dritter verbunden werden, etwa mit dem E-Mail-Postfach des Kunden (z. B. Microsoft 365 oder ein anderer Mail-Anbieter), einem Kalender, einem Kartenzahlungsanbieter oder der Website des Kunden.

(2) Diese Dienste nutzt der Kunde auf Grundlage seiner eigenen Verträge mit den jeweiligen Anbietern. Der Anbieter stellt nur die Anbindung bereit. Für Verfügbarkeit, Preise und Bedingungen dieser Dienste ist er nicht verantwortlich.

(3) Zugangsdaten zu solchen Diensten speichert der Anbieter verschlüsselt und nur, soweit es für die Anbindung erforderlich ist.

§ 10 Vergütung

(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot. Sofern nicht anders vereinbart, wird sie monatlich im Voraus fällig und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer berechnet.

(2) Der Anbieter kann die Vergütung mit einer Ankündigung von mindestens sechs Wochen zum Beginn eines Kalendermonats anpassen. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall zum Zeitpunkt der Änderung kündigen.

(3) Gerät der Kunde mit der Zahlung mehr als 30 Tage in Verzug, darf der Anbieter den Zugang nach vorheriger Ankündigung sperren. Die Daten bleiben erhalten.

§ 11 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Seiten können ihn mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats kündigen, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(3) Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).

§ 12 Mängel

(1) Der Anbieter beseitigt Mängel des Dienstes in angemessener Frist, nachdem der Kunde sie gemeldet hat. Der Kunde beschreibt Mängel so genau, wie es ihm zumutbar ist.

(2) Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.

§ 13 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe des Aufwands, der bei regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden (§ 7 Abs. 2) zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

(4) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Mitarbeiter und Beauftragten des Anbieters.

§ 14 Änderungen dieser Bedingungen

Der Anbieter kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies für den Kunden zumutbar ist, etwa bei neuen Funktionen oder geänderter Rechtslage. Er teilt Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Inkrafttreten, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Folge weist der Anbieter in der Mitteilung hin. Widerspricht der Kunde, kann jede Seite den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters.

(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.